Ihre WEG-Verwaltung in Kiel

Was macht eine WEG-Verwaltung?

 

In vielen Wohnanlagen gibt es verschiedene Eigentümer*innen, die sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen. Es entsteht eine Wohneigentümergemeinschaft- sprich eine WEG. Diese Gemeinschaft kümmert sich gemeinsam um alle Belange, wie die Beauftragung von Handwerkern für Reparaturen oder Instandsetzungen. Doch eine Selbstverwaltung ist nicht immer ratsam. Oft fehlen Kenntnisse bezogen auf technische, juristische oder kaufmännische Fragen. Daher bietet sich eine externe Verwaltung durch Hausverwaltungen an.

Für uns stehen die Menschen und Ihre Bedürfnisse im Vordergrund, erst dann kommt die Immobilie. Gerade bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist Fingerspitzengefühl gefragt, da jeder Eigentümer und jede Eigentümerin Ihre eigenen Vorstellungen einer guten Gemeinschaft haben. Daher sind wir in vielen Belangen vor allem als Vermittler unterwegs. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, besonders bei kaufmännischen und technischen Belangen. Gehen Sie mit uns auf Kurs!

 

 

 

Kaufmännische und technische Verwaltung

 
  • Einberufung einer Eigentümerversammlung für Austausch und zur Beschlussfassung

  • Erstellung und Durchsetzung der Hausordnung

  • Überwachung Hausgeldzahlungen

  • Kontoverwaltung der Gemeinschaft

  • Rechnungsprüfung

  • Erstellung einer Jahresabrechnung

  • Abwicklung Schadensfälle

  • Einholen von Angeboten von Dienstleistern

  • Überwachung von Arbeiten, Instandsetzungen, Modernisierungen, etc.

  • Abschluss von notwendigen Versicherungen

  • Verkehrssicherung

  • Verträge mit Energielieferanten abschließen

  • Aufstellung von Wirtschaftsplänen

 

 

Sonderleistungen

 

  • Außerordentliche Eigentümerversammlungen

  • Ausstellen von Bescheinigungen haushaltsnaher Dienstleistungen

  • Bearbeiten von Gerichtsverfahren

  • Unterstützung bei größeren Sanierungsmaßnahmen

  • Mahnwesen

  • Aufsetzen von Grundbucheinträgen

  • Aufstellund eines Erhaltungsplanes

  • Erfüllung neu entstehender gesetzlicher Auskunftspflichten, wie z.B. Zensus